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Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Dein Weg vom RAV zum eigenen Business

Arbeitslosigkeit muss nicht das Ende einer Karriere sein, sondern kann der perfekte Startschuss für eine eigene Firma sein. Der Kanton Aargau unterstützt motivierte Personen mit der „Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit“ (FsE) dabei, den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu wagen. Hier erfährst du, wie du die Unterstützung des RAV optimal nutzt und worauf du bei der Planung achten musst.

Wer wird gefördert?

Um die Förderung (FsE) des RAVs beanspruchen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du hast das 20. Altersjahr vollendet.
  • Dein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung wurde bereits durch deine zuständige Arbeitslosenkasse (ALK) anerkannt.
  • Du bist zu 100 % arbeitsfähig und stehst dem Arbeitsmarkt theoretisch voll zur Verfügung.
  • Du hast deine letzte Stelle nicht gekündigt, nur um dich selbstständig zu machen. Besteht ein direkter Zusammenhang zwischen deiner Kündigung und der geplanten Gründung, sind Taggelder für die Planungsphase ausgeschlossen.
  • Du kannst ein Konzept vorlegen, das zeigt, dass deine Tätigkeit langfristig wirtschaftlich tragfähig ist.

Die Planungsphase (bis zu 90 Tage)

Wenn dein Gesuch bewilligt wird, unterstützt dich das RAV mit einer Planungsphase von maximal 90 Tagen. In dieser Zeit bist du von der Pflicht befreit, dich auf andere Stellen zu bewerben, damit du kannst dich voll und ganz darauf konzentrieren, dein Unternehmen vorzubereiten. Während dieser drei Monate beziehst du weiterhin deine vollen Taggelder und bist über die Kasse versichert.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass in dieser Zeit wirklich nur die Vorbereitung erlaubt ist. Du kannst Marktanalysen durchführen, deinen Businessplan schreiben, Offerten einholen oder Räumlichkeiten besichtigen. Untersag ist es hingegen, in dieser Phase bereits Verträge für Miete oder Personal zu unterschreiben, Werbung zu schalten oder erste Leistungen gegen Bezahlung zu erbringen.

Der Businessplan als Schlüssel

Die Entscheidung über deine Förderung fällt das RAV basierend auf deinem eingereichten Dossier. Er muss den Experten beweisen, dass du sowohl die fachlichen als auch die unternehmerischen Qualifikationen mitbringst, um erfolgreich zu sein. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Finanzplanung. Diese muss realistisch aufzeigen, dass dein Business nach der Startphase stabil genug ist, um deinen Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern, ohne dass du weiter auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen bist.

Die Risikoabsicherung: Verlustübernahme

Ein grosser Pluspunkt im Aargau ist die Risikoabsicherung während der ersten zwei Jahre nach der Gründung. Sollte dein Unternehmen trotz sorgfältiger Führung Verluste machen, kann die Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Bedingungen einen Teil davon decken. Diese Garantie beträgt bis zu 20% deines versicherten Verdienstes. Das gibt dir gerade in der kritischen Anfangszeit den nötigen Rückhalt und nimmt dir den finanziellen Druck, falls die Umsätze am Anfang noch schwanken.

Die richtige Reihenfolge einhalten

Der häufigste Fehler ist ein zu früher Start. Die Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit  ist als „Brücke“ gedacht, während du dein Business noch planst.

Bevor du einen Mietvertrag für ein Büro unterschreibst, dich im Handelsregister einträgst oder die erste Rechnung stellst, muss das schriftliche Gesuch beim RAV eingereicht und bewilligt sein. Wer diesen Schritt überspringt und bereits aktiv wird, gilt rechtlich als „nicht mehr vermittlungsfähig“. Dies führt zum sofortigen Stopp der Taggelder und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden. Warte also unbedingt das offizielle „Go“ ab, bevor du als Firma nach aussen trittst.

Merkblatt FsE

Dein nächster Schritt

Du hast eine konkrete Geschäftsidee? Dann führt der erste Weg immer zu deiner Personalberatung beim RAV, um dein Interesse an der Förderung anzumelden. Damit du genau weisst, was danach auf dich zukommt, unterstützen wir dich gerne dabei, den Ablauf einer Firmengründung im Kanton Aargau zu verstehen.

Bei Fragen zu den notwendigen Schritten, von der Rechtsformwahl bis hin zu Bewilligungen, kannst du uns einfach über unser Kontaktformular schreiben. Wir freuen uns darauf, dir bei der Orientierung für deinen Start zu helfen!