Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Dein Weg vom RAV zum eigenen Business
Arbeitslosigkeit muss nicht das Ende einer Karriere sein, sondern kann der perfekte Startschuss für eine eigene Firma sein. Der Kanton Aargau unterstützt motivierte Personen mit der „Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit“ (FsE) dabei, den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu wagen. Hier erfährst du, wie du die Unterstützung des RAV optimal nutzt und worauf du bei der Planung achten musst.
Wer wird gefördert?
Um die Förderung (FsE) im Aargau beanspruchen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Du musst mindestens 20 Jahre alt sein und zum Zeitpunkt des Gesuchs Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Besonders wichtig: Du darfst mit deinem Business noch nicht offiziell gestartet sein. Wer bereits im Handelsregister eingetragen ist oder bei der SVA als selbstständig gemeldet wurde, verliert den Anspruch auf diese spezielle Förderung.
Die Planungsphase (bis zu 90 Tage)
Wenn dein Gesuch bewilligt wird, unterstützt dich das RAV mit einer Planungsphase von maximal 90 Tagen. In dieser Zeit bist du von der Pflicht befreit, dich auf andere Stellen zu bewerben oder an Beratungsterminen teilzunehmen. Du kannst dich voll und ganz darauf konzentrieren, dein Unternehmen vorzubereiten.
Während dieser 90 Tage beziehst du weiterhin deine vollen Taggelder. Aber Achtung: In dieser Zeit ist nur die Vorbereitung erlaubt (z. B. Erstellen des Businessplans, Einholen von Offerten). Du darfst noch keine geschäftliche Tätigkeit ausüben, keine Werbung schalten und keine Rechnungen stellen.
Der Businessplan als Schlüssel
Die Entscheidung über die Förderung trifft das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) basierend auf deinem Businessplan. Dieser muss aufzeigen, dass dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und du über die nötigen Qualifikationen verfügst. Das Ziel ist, dass du nach der Startphase dauerhaft als Selbstständigerwerbende erfolgreich bist und nicht mehr auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen bist.
Die Risikoabsicherung: Verlustübernahme
Ein besonderes Instrument der Schweizer Arbeitslosenversicherung ist die Verlustübernahme. Sollte dein Unternehmen in den ersten zwei Jahren Verluste machen, kann die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil dieser Verluste decken. Diese Garantie beträgt bis zu 20 % des versicherten Verdienstes. Das bietet eine enorme Sicherheit für die ersten Schritte in der neuen Selbstständigkeit.
Die richtige Reihenfolge einhalten
Der häufigste Fehler ist ein zu früher Start. Die Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit ist als „Brücke“ gedacht, während du dein Business noch planst.
Bevor du einen Mietvertrag für ein Büro unterschreibst, dich im Handelsregister einträgst oder die erste Rechnung stellst, muss das schriftliche Gesuch beim RAV eingereicht und bewilligt sein. Arbeitslosengeld wird gezahlt, damit du Zeit hast, eine neue Stelle zu finden. Wenn du bereits mit der Selbstständigkeit beginnst, ohne dass das RAV dies als Förderung genehmigt hat, giltst du rechtlich nicht mehr als arbeitslos. Wer in dieser Zeit trotzdem Taggelder bezieht, riskiert, dass das Geld für diesen Zeitraum zurückgefordert wird, da die Voraussetzung der „Vermittlungsfähigkeit“ nicht mehr erfüllt war. Warte also unbedingt das offizielle „Go“ ab, bevor du nach aussen als Firma auftrittst.
