Hobby oder Business? Wann es Zeit für die Anmeldung ist
Wer eine Idee ausprobiert, muss nicht am ersten Tag anmelden. In der Schweiz gibt es für den Start klare Spielregeln, bis zu denen man ohne grossen Papierkram testen darf. Hier erfährst du, ab wann die Behörden und besonders die SVA Aargau dich als offizielles Unternehmen betrachten.
Die 2'500-Franken-Regel
Ab dem Jahr 2026 gilt für alle angehenden Selbstständigen eine wichtige Zahl. Solange dein jährlicher Reingewinn unter CHF 2'500 liegt, musst du dich nicht zwingend bei der SVA anmelden. Der Reingewinn ist das, was am Ende des Jahres übrig bleibt, wenn du alle geschäftlichen Ausgaben wie Material, Werbung oder Werkzeug von deinen Einnahmen abgezogen hast. Liegt dein Gewinn über diesen CHF 2'500, wird aus dem Hobby offiziell ein Business und die Sozialversicherungsbeiträge werden pflichtig.
Erst starten, dann anmelden
Eine Anmeldung bei der SVA ist erst möglich, wenn die selbstständige Tätigkeit bereits gestartet wurde. Viele versuchen sich zu registrieren, noch bevor das Geschäft überhaupt läuft. Die SVA benötigt jedoch Nachweise, um den Status als selbstständigerwerbende Person überhaupt prüfen zu können. Starte also zuerst mit der Arbeit, gewinne erste Kundschaft und reiche die Anmeldung erst ein, wenn das Business aktiv ist.
Wann giltst du rechtlich als selbstständig?
Die SVA entscheidet am Ende darüber, ob du wirklich als selbstständig erwerbend giltst. Dabei schauen die Experten nicht nur auf Verträge, sondern auf die tatsächliche Arbeitsweise. Drei Bereiche sind dabei entscheidend.
1. Dein Auftreten nach aussen
Du handelst unter deinem eigenen Namen oder einem Firmennamen. Du nutzt eigenes Briefpapier, hast vielleicht eine Webseite oder Visitenkarten und stellst Rechnungen in deinem Namen aus. Für Kunden bist du klar als eigene Firma erkennbar.
2. Dein wirtschaftliches Risiko
Du setzt dein eigenes Geld ein. Das bedeutet, du kaufst dein Material, deine Werkzeuge oder deine Software selbst. Auch wenn du ein Büro oder ein Atelier mietest, trägst du dieses finanzielle Risiko allein. Wenn ein Kunde nicht zahlt, ist das dein Verlust und nicht der eines Chefs.
3. Deine Unabhängigkeit
Du bist dein eigener Chef. Das heisst, du entscheidest selbst über deine Arbeitszeiten, wo du arbeitest und wie du die Aufgabe erledigst. Du bist nicht an die Weisungen eines Vorgesetzten gebunden und kannst theoretisch auch Mitarbeiter oder Stellvertreter einsetzen, um die Arbeit zu machen.
Die Falle der Scheinselbstständigkeit
Ein kritischer Punkt bei der Prüfung durch die SVA ist die Frage, ob du wirklich unabhängig bist oder ob eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vorliegt. Das passiert oft, wenn man zwar offiziell eine eigene Firma hat, in der Realität aber fast nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, dessen Infrastruktur nutzt und fest in dessen Abläufe integriert ist.
In so einem Fall sieht die SVA dich nicht als Unternehmer, sondern als Angestellten dieser Firma. Das hat zur Folge, dass der Auftraggeber dich offiziell anstellen und alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss. Für dich bedeutet das, dass dein Status als Selbstständigerwerbendabgelehnt wird.
Um das zu vermeiden, achte darauf, dass du deine eigenen Arbeitsmittel verwendest und für verschiedene Kunden tätig bist. Ein Mix aus mehreren Auftraggebern ist das beste Argument gegenüber den Behörden, um zu beweisen, dass du wirklich dein eigenes Business führst.
Die Grenze bei der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer hat erst einmal nichts mit der SVA zu tun. Hier liegt die Schwelle für den Start viel höher. Erst wenn mit dem Unternehmen mehr als CHF 100'000 Umsatz pro Jahr erzielt wird, ist eine Registrierung für die Mehrwertsteuer notwendig. Solange dieser Betrag nicht erreicht wird, muss keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen und auch keine Steuer mit dem Bund abgerechnet werden. Das ist für viele Kleinunternehmen am Anfang eine grosse Erleichterung.
Eintrag ins Handelsregister
Oft besteht die Unsicherheit, ob man sich als Firma sofort ins Handelsregister eintragen lassen muss. Für Einzelfirmen wird dieser Schritt jedoch ebenfalls erst ab einem jährlichen Umsatz von CHF 100'000 zur Pflicht. Solange dieser Betrag nicht erreicht wird, bleibt ein Eintrag im Handelsregister freiwillig. Wer also erst einmal klein startet, kann diesen administrativen Aufwand und die damit verbundenen Gebühren zunächst ignorieren. Sobald die gesetzliche Umsatzgrenze von CHF 100'000 erreicht wird, ist die Registrierung im Handelsregister zwingend vorgeschrieben.
