Bewilligungen
Für die Firmengründung gibt es einige Formalitäten zu beachten. Dazu gehört auch, sich mit der Thematik Bewilligungen auseinander zu setzten. Denn, in der Schweiz benötigen Unternehmen in bestimmten Bereichen Bewilligungen, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Auch gibt es Berufe, welche bewilligungspflichtig sind. Die Art der benötigten Bewilligung hängt von der Branche und den spezifischen Tätigkeiten des Unternehmens und der Berufsgruppe ab. Das können Bau-, Betriebs- oder Arbeitsbewilligungen auf kommunaler oder kantonaler Ebene sein.
Es ist sehr wichtig, dass du dich vorab gut informierst, ob du für dein Vorhaben Bewilligungen benötigst und wenn ja, welche. So kannst du die benötigten Bewilligungen rechtzeitig beantragen, denn nur mit dem Einhalten des gesetzlichen Rahmens gelingt der Start deines Unternehmens reibungslos.
Wir beraten dich für die Abklärungen zu Bewilligungen
Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Bewilligungs- oder Meldepflichten, die für deine unternehmerische Tätigkeit relevant sein können. Unsere Angaben dienen als Information und sind nicht rechtsverbindlich. Im konkreten Fall musst du dich immer mit der zuständigen Stelle abklären, ob eine Bewilligung notwendig ist. Damit du an die richtige Stelle gelangst, stehen wir die tatkräftig zur Seite und geben dir Auskunft darüber, welche Stellen im Kanton Aargau für dein Vorhaben zuständig sind.
Zur Sicherheit empfiehlt es sich im Allgemeinen auch, mit dem zuständigen Berufs- oder Branchenverband Kontakt aufzunehmen.
Berufsausübungsbewilligung in der Gesundheitsbranche und welche Berufsgruppen davon betroffen sind:
Was ist eine Berufsausübungsbewilligung?
Eine Berufsausübungsbewilligung ist eine Genehmigung, die du benötigst, um bestimmte Berufe in der Gesundheitsbranche ausüben zu dürfen. Sie stellt sicher, dass du die nötigen Qualifikationen und Fähigkeiten besitzt, um den Beruf sicher und verantwortungsvoll auszuüben. Ohne diese Bewilligung darfst du den Beruf nicht selbstständig betreiben.
Um eine Berufsausübungsbewilligung zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung oder ein entsprechendes Studium sowie eventuell eine bestandene Prüfung. Die genauen Anforderungen variieren je nach Beruf und Land.
Die Berufsausübungsbewilligung wird von den zuständigen Behörden ausgestellt. In der Regel musst du einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen einreichen, wie zum Beispiel Nachweise über deine Ausbildung und Qualifikationen.
Welche Berufsgruppen sind davon betroffen?
Die Berufsausübungsbewilligung betrifft vor allem Berufe in der Gesundheitsbranche. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenschwestern, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und viele weitere. In der Regel sind Berufe betroffen, bei denen ein direkter Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten besteht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Berufsgruppen, die eine Berufsausübungsbewilligung benötigen, von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können. Es lohnt sich daher, sich über die spezifischen Anforderungen im Kanton Aargau und deinem Beruf zu informieren. Im Kanton Aargau sind die folgenden Berufe betroffen:
- Apotheker/in
- Arzt/Ärztin
- Chiropraktiker/in
- Dentalhygieniker/in
- Drogist/in
- Ergotherapeut/in
- Ernährungsberater/in
- Hebamme / Geburtshelfer
- Logopäde/Logopädin
- Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin
- Naturheilpraktiker / Naturheilpraktikerin
- Neuropsychologe / Neuropsychologin
- Optometrist/in
- Osteopath/in
- Pflegefachperson
- Physiotherapeut/in
- Podologe /Podologin
- Psychotherapeut / Psychotherapeutin
- Tierarzt / Tierärztin
- Zahnarzt/Zahnärztin
Mehr Infos zu den einzelnen Gesundheitsberufen
Wie musst du vorgehen, wenn du eine Berufsausführungsbewilligung brauchst?
Wenn du eine Berufsausübungsbewilligung benötigst, solltest du als erstes die genauen Anforderungen für deinen Beruf und im Kanton Aargau recherchieren. Du kannst dich dazu an die Abteilung Gesundheit, Sektion Bewilligung und Aufsicht vom Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau oder an Berufsverbände wenden. Gerne geben auch wir dir gerne Tipps und eine erste Übersicht über benötigte Bewilligungen. Für die Detailabklärungen verweisen wir aber auf die zuständige Abteilung beim Kanton.
Sobald du alle Informationen zusammen hast, musst du in der Regel einen Antrag stellen. Dafür musst du verschiedene Unterlagen einreichen, wie zum Beispiel Nachweise über deine Ausbildung und Qualifikationen. Es kann auch sein, dass du eine Prüfung ablegen musst, um deine Fähigkeiten nachzuweisen.
Es ist wichtig, den Antragsprozess frühzeitig zu starten, da er einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beachte auch, dass möglicherweise Gebühren für die Bearbeitung deines Antrags anfallen können.
Sobald dein Antrag genehmigt wurde und du die Berufsausübungsbewilligung erhalten hast, kannst du deinen Beruf selbstständig ausüben. Vergiss nicht, dass die Berufsausübungsbewilligung in der Regel regelmässig erneuert werden muss. Informiere dich daher über die jeweiligen Erneuerungsprozesse und Fristen, um sicherzustellen, dass du immer über die gültige Bewilligung verfügst.
Hier ein paar Informationen für Gastgewerbebetriebe und benötigte Bewilligungen im Aargau:
Wann benötigst du eine Bewilligung?
Im Kanton Aargau brauchen Gastgewerbebetriebe, die Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgeben und damit unter das Gastgewerbegesetz fallen (Restaurants, Bars, Cafés etc.) eine Betriebsbewilligung, die mindestens 30 Tage vor der Betriebseröffnung bei der Standortgemeinde beantragt werden muss. Um eine Betriebsbewilligung zu erhalten, braucht es in den meisten Fällen ein Wirtepatent. Damit ein gastgewerblicher Betrieb geführt werden kann, muss zudem ein Nachweis einer sechsmonatigen Gastgewerbeerfahrung erbracht werden.
Welche Auflagen gibt es für die Bewilligung?
- Für die Wirtetätigkeit im Kanton Aargau wird ein Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) und mindestens 6 Monate Gastgewerbeerfahrung verlangt.
- Wenn du Spirituosen ausschenkst, benötigst du eine Kleinhandelsbewilligung für Spirituosen.
- Du musst bis zur Eröffnung ein Selbstkontrollekonzept (z. B. nach HACCP) erarbeiten und im Betrieb umsetzen. Das Hygienekonzept ist nicht vorgängig einzureichen.
- Das Bewilligungsgesuch muss mindestens 30 Tage vor Aufnahme der Betriebstätigkeit einreicht werden.
Gibt es eine Übergangsbewilligung?
Der Gemeinderat kann eine provisorische Bewilligung für max. 12 Monate genehmigen. Wende dich dafür an deine Standortgemeinde.
Wie beantragst du die Bewilligung?
- Stelle ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung bei deiner Standortgemeinde. Das Gesuchsformular findest du auf der Webseite deiner Gemeinde.
- Wenn du Spirituosen ausschenkst, musst du dies im Bewilligungsformular angeben. Du erhältst dann gegen eine Gebühr die Kleinhandelsbewilligung für Spirituosen.
- Melde deinen Gastronomiebetrieb beim Amt für Verbraucherschutz mit dem Meldeformular für Lebensmittelbetriebe an.
- Kontaktiere bei baulichen Änderungen das Departement Bau, Verkehr und Umwelt.
Ausnahmen können Kleinbetriebe und Einzelanlässe darstellen. Informiere dich dafür bei deiner Standortgemeinde.
Du hast Fragen zu Bewilligungen rund um deine Firmengründung?
Kontaktiere uns gerne, falls du Fragen zu Bewilligungen hast:

