Selbstständigkeit - das gibt es zu beachten
Du willst dich selbstständig machen?
Du kannst mit den unterschiedlichsten Geschäftsideen ein eigenes Unternehmen in der Schweiz gründen. Aber wusstest du, dass du damit noch nicht automatisch als selbstständig giltst? Wir klären, was genau damit gemeint ist, wie du dich selbstständig machen kannst und welche Voraussetzungen du dazu erfüllen musst.
Was genau bedeutet Selbstständigkeit in der Schweiz?
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht: Es gibt einen grossen Unterschied zwischen «Selbstständigkeit» und «selbstständiger Erwerbstätigkeit». Ersteres wird umgangssprachlich immer dann verwendet, wenn man ein eigenes Unternehmen hat, ganz unabhängig von der Rechtsform. Zweiteres bezeichnet einen offiziellen Status und ist genau definiert.
Der Status «selbstständige Erwerbstätigkeit» mit einer Einzelfirma
Wenn du offiziell «selbstständig erwerbstätig» bist, bedeutet das: Eine Behörde – genauer gesagt die zuständige Ausgleichskasse – hat dir attestiert, dass du auf eigene Rechnung arbeitest, in deiner Arbeit unabhängig bist und das wirtschaftliche Risiko selbst trägst. Mit anderen Worten: Du hast eine Einzelfirma und kannst das auch belegen. Als Beweis gilt zum Beispiel, dass du Rechnungen in deinem Namen an verschiedene Kunden gestellt hast.
Umgangssprachlich würdest du es wohl auch als «Selbstständigkeit» bezeichnen, wenn du eine GmbH oder eine AG gegründet hast. In den Augen des Staates wärst du damit jedoch nicht «selbstständig erwerbstätig». Wenn es im Folgenden über «Selbstständigkeit» geht, beziehen wir uns auf den offiziellen Status, auch wenn gewisse Aspekte auch auf die umgangssprachliche Bedeutung zutreffen.
Selbstständigkeit als Weg aus der Arbeitslosigkeit
Du bist aktuell arbeitslos und möchtest dich selbstständig machen? Wir bekommen sehr häufig Anfragen von Menschen in dieser Situation, die durch das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) begleitet werden.
Dieser Wunsch, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen, wird durch das RAV oft unterstützt, und zwar in Form von Zeit, die auf Kosten der Arbeitslosenversicherung in die Selbstständigkeit investiert werden darf. Das ist eine tolle Chance – allerdings solltest du dieses Vorhaben unbedingt vorab mit deiner zuständigen RAV-Stelle besprechen. Machst du dich ohne Absprache selbstständig, verlierst du sofort sämtliche Ansprüche.
Zudem führt aus der Selbstständigkeit grundsätzlich kein Weg zurück in die Arbeitslosigkeit: Wenn dein Geschäft nicht zum Fliegen kommt, bekommst du kein Arbeitslosengeld, sondern bist auf dich allein gestellt! Ausnahmen gibt es nur, wenn die Selbstständigkeit durch die RAV bewilligt wurde.
Was sind Voraussetzungen für die Selbstständigkeit?
Um den Status «selbstständig erwerbstätig» zu erlangen, brauchst du eine Anerkennung durch die zuständige Ausgleichskasse. Eine Geschäftsidee zu haben, genügt dafür nicht. Deine Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen ist zwar vorteilhaft, reicht aber ebenfalls nicht aus. Tatsächlich musst du beweisen können, dass du im eigenen Namen, unabhängig und auf eigenes Risiko arbeitest.
Solange dein Status noch nicht anerkannt ist, bewegst du dich für eine gewisse Zeit im Graubereich zwischen unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit. Das ist zwar unangenehm, aber normal. Problematisch wird es, wenn du über längere Zeit lediglich eine Kundin oder einen Kunden hast. Dann liegt womöglich eine Scheinselbstständigkeit mit den entsprechenden Problemen vor.
Was brauchst du, um als selbstständig erwerbend eingestuft zu werden?
Du möchtest den Status als selbstständig erwerbende Person erhalten? Dann ist es am besten, du schaust dir das Anmeldeformular deiner zuständigen kantonalen Ausgleichskasse (SVA) an. So kannst du besser einschätzen, welche Belege du einreichen solltest. Leider gibt es keine klare Regelung, wann genau dieser Status anerkannt wird – die Entscheidung liegt im Einzelfall bei der Ausgleichskasse.
Die SVA Aargau empfiehlt beispielsweise, folgende Belege bereitzuhalten:
- Gesellschaftsvertrag (wenn du Teilhaberin bzw. Teilhaber einer Personengesellschaft bist)
- Kundenverträge/Offerten (je zwei von verschiedenen Kundinnen und Kunden)
- Rechnungen oder Quittungen (je drei an verschiedene Kundinnen und Kunden)
- Zahlungseingänge (je drei von verschiedenen Kundinnen und Kunden)
- Geschäftskosten (Auslagen für Marketing und Werbung, Arbeitsmaterial etc.)
- Investiertes Eigenkapital (z. B. Anschaffungen von Material, Möbeln, Werkzeug)
- Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag der Geschäftsräume oder Transportmittel
- Vollmacht (falls ein Treuhandbüro beauftragt wurde)
Je mehr dieser Belege du hast, desto besser deine Chance, als selbstständig erwerbend eingestuft zu werden.
Tipp: Um dein Risiko zu minimieren, dann kannst du dir auch überlegen, zunächst nebenberuflich selbstständig zu werden. Darauf wird später detaillierter eingegangen.
Wann lohnt sich die Selbstständigkeit in der Schweiz?
Die Frage, ob sich die Selbstständigkeit lohnt, ist sehr individuell zu beantworten und hängt von vielen Faktoren ab. Beispielsweise davon, ob deine Geschäftsidee am Markt gut ankommt, ob dein Geschäftsmodell gut durchdacht ist und du richtig kalkuliert hast, ob du dein Angebot bei den relevanten Zielgruppen bekannt machst und ob der Bedarf dafür gross genug ist.
Einerseits erhältst du durch die selbstständige Erwerbstätigkeit ein hohes Mass an Freiheiten, andererseits bist aber auch für dich selbst verantwortlich – nicht zuletzt auch in Bezug auf Versicherungen und Vorsorge. Das nächste Kapitel zu den Vor- und Nachteilen der Selbstständigkeit geht genauer auf diesen Aspekt ein.
Wie viel Geld brauche ich für die Selbstständigkeit?
Der Status als selbstständig erwerbend ist nur mit der Rechtsform einer Einzelfirma möglich. Anders als bei einer AG oder einer GmbH brauchst du dafür grundsätzlich kein Stammkapital. Bei der Gründung ist nicht einmal der Eintrag im Handelsregister verpflichtend. Die unterschiedlichen Rechtsformen stellen wir dir in der Gründungsphase vor.
Natürlich hat deine Geschäftsidee und deren Umsetzung einen grossen Einfluss darauf, wie viel Startkapital du benötigst.
Als nächstes zeigen wir dir die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit auf.
Vorteile der Selbstständigkeit: Freiheit und Flexibilität
- Als selbstständig erwerbende Person bist du nicht dazu verpflichtet, in eine Pensionskasse (2. Säule der Vorsorge) einzubezahlen. Du kannst frei darüber entscheiden, ob und wie viel du einzahlst. Zudem steht dir die Möglichkeit offen, statt in eine Pensionskasse bis zu 20 % deines Einkommens (maximal 36’288 CHF) in die 3. Säule einzubezahlen.
- Du kannst (mit gewissen Auflagen) deine 2. oder 3. Säule für den Aufbau deiner Selbstständigkeit beziehen.
- Während die Unfallversicherung für Angestellte obligatorisch ist, bist du als selbstständig erwerbende Person von dieser Versicherungspflicht freigestellt. Hättest du eine AG oder eine GmbH gegründet, wäre dies nicht der Fall. Denn auch dann wärst du angestellt – in deinem eigenen Unternehmen.
- Geschäftliche Auslagen kannst du direkt von deinem steuerbaren Einkommen abziehen.
Herausforderungen in der Selbstständigkeit: Selbstverantwortung und Risiko
Die oben genannten Freiheiten haben auch ihre Schattenseiten:
- Läuft dein Geschäft nicht wie geplant, dann erhältst du kein Geld aus der Arbeitslosenversicherung (ALV). Und das, obwohl du auf ein Einkommen ab 2’300 CHF im Jahr Geld an die ALV bezahlst.
- Versicherst du dich nicht freiwillig bei einer Pensionskasse sowie gegen Unfall, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit, dann stehst du im schlimmsten Fall vor dem Nichts. Womöglich bekommst du dann für den Rest deines Lebens nur eine minimale Rente von ein paar Hundert Franken im Monat.
- Wenn du deine 2. und 3. Säule der Vorsorge für die Selbstständigkeit nutzt und nicht wieder darin einzahlst, dann bekommst du nach deiner Pensionierung höchstens die volle AHV-Rente von 2’520 CHF im Monat (als Einzelperson).
Die nachfolgenden Risiken scheinen beim Start der eigenen Selbstständigkeit sehr unwahrscheinlich, können aber langfristige, im schlimmsten Fall lebenslange Folgen mit sich bringen.
Kein Arbeitslosengeld
Fakt ist, dass aktuell keine Unterstützung vom Staat erhält, wer ein unternehmerisches Risiko eingeht und damit keinen Erfolg hat. Wer in einer geschäftsführenden Stellung in der eigenen GmbH oder AG ist oder als selbstständig erwerbend gilt, dem bleibt aktuell nichts anderes übrig, als selbst für diesen Fall vorzusorgen. Dafür müssen Gefässe in der freien Vorsorge, der sogenannten Säule 3b genutzt werden, da weder die zweite Säule (Pensionskasse) noch die Säule 3a für solche Fälle genutzt werden können.
Unzureichender Schutz bei Invalidität
Das System in der Schweiz sieht vor, dass wer arbeitsunfähig wird, eine Rente von der Invalidenversicherung, sowie der Pensionskasse erhält. Viele Selbstständige in der Schweiz haben jedoch keine Pensionskasse, da sie durch den Status selbstständig erwerbend von dieser Pflicht befreit sind. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit bleibt dann meistens nur die Minimalrente. Egal ob mit einer Einzelfirma oder GmbH. Es gibt die Möglichkeit, diesem Risiko vorzubeugen, mit einer Erwerbsausfallversicherung.
Wegen Rechtsstreit im Ruin
Im Recht zu sein bedeutet in der Schweiz noch lange nicht, dass sich im Streitfall alles zum Guten wendet. Egal ob man Grossaufträge abwickelt oder einen Coiffeurbetrieb führt: Nur schon die Androhung eines Gerichtsverfahrens kann dazu führen, dass man klein beigibt – diese Situation wird immer wieder ausgenutzt. Eine Rechtsschutzversicherung gibt jederzeit die Sicherheit, dass man im Streitfall auch wirklich die Ressourcen hat, vor Gericht zu gehen. Dadurch lassen sich Gerichtsfälle vermeiden, bevor sie entstehen.
