Selbstständig im Nebenerwerb
Sich selbstständig machen – davon träumen viele Angestellte. Doch ist die Selbstständigkeit wirklich etwas für dich? Wie wäre es denn, wenn du dich erst mal im Nebenerwerb selbstständig machst? So kannst du testen, ob dir das Leben als deine eigene Chefin oder dein eigener Chef liegt.
Sich selbstständig machen im Nebenerwerb
Im Nebenjob selbstständig zu sein, hat viele Vorteile: Denn du bist durch deinen Hauptjob finanziell abgesichert. So machst du ganz entspannt mit einer Selbstständigkeit im Nebenberuf erste Erfahrungen, wie es ist, selbstständig zu arbeiten. Und du kannst dir in aller Ruhe ansehen, ob deine Geschäftsidee am Markt funktioniert.
Hast du dich schon für eine Rechtsform für das Unternehmen entschieden, mit dem du nebenberuflich selbstständig sein willst? Auch im Nebenberuf bist du da frei – du kannst also eine Einzelfirma gründen oder auch eine GmbH oder eine AG. Alle Unternehmenstypen bringen spezielle Herausforderungen mit sich. Damit du von Anfang an alles richtig machst, lässt du dich am besten schon bei der Planung deiner Nebenerwerbstätigkeit vom Aargauer Gründungszentrum unterstützen.
Im Nebenerwerb selbstständig – Vorteile und Nachteile
Selbstständig im Nebenerwerb arbeiten kann jede Person, die neben dem Hauptberuf Zeit dafür findet.
Achtung, Doppelbelastung
Auch solltest du dir darüber im Klaren sein, dass eine nebenberufliche Selbstständigkeit sehr belastend sein kann – schliesslich rückt dein Feierabend manchmal in weite Ferne, wenn du Vollzeit im Hauptberuf arbeitest und dich zusätzlich noch in deinem nebenberuflichen Business engagierst. Logisch, dass du mit einer Selbstständigkeit im Nebenberuf nicht mit Vollgas loslegen kannst. Schliesslich hast du noch jede Menge anderer Verpflichtungen!
Mehr Geld in der Tasche
Wenn zum Einkommen aus deinem Hauptberuf noch der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit dazu kommt, hast du mehr Geld in der Tasche – für Reisen, für ein neues Auto, für dein Traumhaus. Dieses zusätzliche Einkommen kannst du auch in deine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit investieren, um eines Tages Vollzeit-Chefin oder Vollzeit-Chef zu sein. So wird dein selbstständiger Nebenerwerb gleich auch noch zur Investition in die Zukunft!
Abhängig von der Art des Nebenerwerbs kann das Einkommen von Monat zu Monat stark variieren. Unser Tipp: Schau, dass du genügend fliessende Mittel hast, für den Fall, dass einmal ein Monat nicht so gut läuft.
Verwirkliche dich selbst
Hand aufs Herz: Viele Angestellte arbeiten in Jobs, die sie nicht voll erfüllen. Wenn du auch dazu gehörst, ist die Selbstständigkeit im Nebenerwerb vielleicht eine Möglichkeit, wie du dein Herzens-Business doch noch umsetzen kannst. Denn du kannst recht risikoarm ausprobieren, ob du wirklich selbstständig sein willst. Und ob dein Traumjob tatsächlich so ist, wie du ihn dir vorstellst.
Lerne ganz viel dazu
Mit einem Nebenberuf kannst du ganz viel Neues lernen. Und zwar nicht nur über die Branche und dein Angebot, mit dem du an den Start gehst. Sondern auch über Buchhaltung, Marketing, Netzwerken… eben alles, was du brauchst, wenn du deine eigene Chefin oder dein eigener Chef wirst.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine nebenberufliche Selbstständigkeit
- Bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) anmelden
- Eine Steuererklärung abgeben
Dein Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit musst du natürlich in deiner Steuererklärung angeben. Wenn du eine Einzelfirma im Nebenerwerb gegründet hast, werden deine beiden Einkommen gemeinsam versteuert. Bei einer GmbH oder einer AG kommt die Doppelbesteuerung ins Spiel: Der Gewinn des Unternehmens wird direkt besteuert – zahlst du dir eine Gewinnausschüttung aus, dann musst du diese erneut über dein Einkommen versteuern.
- Deine nebenberufliche Arbeit darf nicht mit deinem Hauptberuf konkurrieren
Wenn du dich im Nebenberuf selbstständig machen willst, musst du in jedem Fall die sogenannte Treuepflicht beachten. Das bedeutet, dass mit deinem Nebenberuf keine Konkurrenz zu deiner hauptberuflichen Tätigkeit entstehen darf.
Selbstverständlich ist, dass deine Nebengründung keine negativen Auswirkungen auf deinen Hauptjob hat – du darfst also nicht unausgeschlafen auf der Arbeit erscheinen. Oder im Nebenerwerb etwas tun, das den Ruf deines Arbeitgebers schädigen könnte. Derartiges Handeln könnte eine fristlose Kündigung zur Folge haben – oder sogar Schadenersatzforderungen!
Übrigens: Du musst das Unternehmen, in dem du angestellt bist, grundsätzlich nicht davon unterrichten, dass du dich im Nebenberuf selbstständig gemacht hast. Prüfe zudem deinen Arbeitsvertrag, ob dieser eine Regelung bezüglich eines Nebenerwerbs beinhaltet. Wir empfehlen dir aber unabhängig davon, schon vor deinem Start in den Nebenberuf transparent zu kommunizieren, damit keine Spannungen zwischen dir und deinem Arbeitgeber entstehen.
FAQs zur nebenberuflichen Gründung
Grundsätzlich alle! Du kannst eine Einzelfirma gründen, eine GmbH oder eine AG. Die Regeln bleiben allerdings gleich, ob du nun voll selbstständig arbeitest oder nur in Teilzeit. So musst du dein Unternehmen zum Beispiel ins Handelsregister eintragen lassen, wenn dein Umsatz mehr als 100'000 CHF beträgt.
Ja, du kannst die beiden Rollen zeitgleich ausfüllen, auch wenn du nebenberuflich selbstständig bist. Wichtig ist nur die Treuepflicht, das heisst, deinem Hauptarbeitgeber darfst du keine Konkurrenz machen, wenn du selbstständig im Nebenerwerb bist. Und dein Nebenberuf darf deinen Arbeitgeber nicht rufschädigen – aber das ist ja eigentlich selbstverständlich.
