Einzelfirma gründen
Du bist Architektin oder Handwerker, Mechanikerin oder Coiffeur, Künstlerin oder Berater, Ingenieurin oder Kaufmann und möchtest dich in der Schweiz selbstständig machen? Dann ist die Gründung einer Einzelfirma die einfachste Lösung.
Einzelunternehmen oder eine andere Rechtsform?
In der Schweiz gibt es über 300'000 Einzelfirmen. Damit ist dies die beliebteste Rechtsform, die sich vor allem für kleine, personenbezogene Unternehmen eignet. Wenn du in der Schweiz ein Einzelunternehmen gründest, bist du alleinige Inhaberin bzw. alleiniger Inhaber. Damit bist du also völlig unabhängig und triffst alle unternehmerischen Entscheidungen selbst. Allerdings trägst du auch die gesamte Verantwortung und das finanzielle Risiko.
Bist du dir schon sicher, ob du dich für die Rechtsform der Einzelfirma entscheiden sollst? Oder überlegst du noch, vielleicht doch lieber eine GmbH oder eine AG zu gründen? Denn auch das kannst du als Einzelperson tun. Wenn du vorhast, dein Unternehmen irgendwann zu erweitern oder wenn du nicht persönlich haften möchtest, könnte einer dieser Wege von Vorteil sein. Oder möchtest du dich zunächst nur nebenberuflich selbstständig machen, bis deine Firma richtig gut läuft?
Der perfekte Name für dein Einzelunternehmen
Der Unternehmensname darf verschiedene Elemente enthalten – so kann er etwa deine Geschäftstätigkeit beschreiben oder den Sitz deiner Firma. Auch Fantasiebezeichnungen sind möglich. Entscheidender Bestandteil allerdings ist dein Nachname gemäss Ausweis. Denn dieser muss zwingend im Unternehmensnamen enthalten sein.
Angenommen, du heisst Petra Keller und arbeitest als Illustratorin. Du bist auf lustige Comics spezialisiert und lebst in Genf. Theoretisch könnte deine Einzelfirma exakt so heissen wie du. Aber es sind noch weitere Varianten möglich, zum Beispiel:
- Petra Keller
- P. Keller
- Keller
- Illustrationen Petra Keller
- Keller Comics
- Keller Comics Genf
- Zisch-Bäng-Comics, Inh. Petra Keller
- Genfer Comics Petra Keller
Grundsätzlich gilt: Der Name darf weder anstössig sein noch dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. In Bezug auf den Unternehmenszweck und die Rechtsform darf er nicht täuschen. Je nach Nachname kann das bedeuten, dass ein Zusatz notwendig ist: «Keller Reinigungen» wäre zum Beispiel missverständlich! «Reinigungen Petra Keller» ist hier eindeutig die bessere Wahl.
Natürlich solltest du darauf achten, dass der Unternehmensname, den du wählen möchtest, noch nicht vergeben ist.
Übrigens: Der Schutz deines Unternehmensnamens ist im Falle einer Einzelfirma gebietsmässig beschränkt. In einer anderen Region dürfte jemand exakt denselben Namen wählen.
Tipp: Prüfe am besten auch gleich, ob die entsprechende Domain für deine Website noch frei ist! Was die Namenswahl betrifft, beraten wir dich selbstverständlich gern.
Was spricht für die Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz? Und was dagegen?
Nicht umsonst ist die Einzelfirma in der Schweiz die häufigste Rechtsform bei Unternehmen. Die Vorteile überzeugen über 300'000 Firmeninhaberinnen und Firmeninhaber.
Die Vorteile: unkompliziert und günstig
Voraussetzungen
Du hast die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis sowie einen Wohnsitz in der Schweiz? Wunderbar – damit erfüllst du schon sämtliche Bedingungen für die Gründung einer Einzelfirma.
Formalitäten
Die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz geht ganz unkompliziert und schnell. Die Eintragung ins Handelsregister ist nur bei einem Jahresumsatz über 100'000 CHF vorgeschrieben, ansonsten aber freiwillig. Ein Eintrag ins Handelsregister ist aber immer empfehlenswert, um Vertrauen zu erwecken und zu zeigen, dass man es ernst meint.
Gründungskosten
Ein Stammkapital – wie bei einer GmbH oder einer AG – ist nicht vorgeschrieben. Die Gründung deines Einzelunternehmens in der Schweiz ist dadurch sehr günstig. Neben Beratung und dem eventuellen Eintrag im Handelsregister entstehen kaum Kosten.
Unabhängigkeit
Du hast das alleinige Sagen in deinem Einzelunternehmen. Weder Geschäftspartner noch Aktionärinnen oder Investoren können dir hineinreden. Das macht dich sehr frei in deinen unternehmerischen Entscheidungen.
Keine Doppelbesteuerung
Anders als eine GmbH oder eine AG gilt die Einzelfirma in der Schweiz nicht als juristische Person. Deshalb ist sie nicht von der Doppelbesteuerung betroffen. Stattdessen wird der Reingewinn der Firma zusammen mit deinem übrigen Einkommen besteuert.
Die Nachteile: finanzielle Risiken und geringe Bonität
Volle Haftung
Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma trägst du die finanzielle Verantwortung allein und haftest mit deinem Privatvermögen – und das unbeschränkt. Schulden oder gar ein Konkurs können damit für dich grosse Folgen haben.
Erschwerter Zugang zum Kapitalmarkt
Kredite sind von deiner persönlichen Bonität abhängig. Einzelfirmen geniessen bei Banken eine geringere Vertrauenswürdigkeit als Unternehmen mit anderen Rechtsformen. Es ist schwieriger, einen Kredit zu bekommen. Starke Beschränkungen für Investoren Es bestehen nur sehr beschränkte Möglichkeiten, dein Einzelunternehmen mit Fremdkapital zu finanzieren. Drittpersonen dürfen sich im Grunde nur über Darlehen an deinem Unternehmen beteiligen.
Versicherungen
Ob Altersvorsorge oder andere Versicherungsprämien wie Unfall- oder Taggeldversicherung: Das musst du alles allein finanzieren. Gegen eins kannst du dich als Inhaberin bzw. Inhaber einer Einzelfirma jedoch nicht versichern: gegen Arbeitslosigkeit.
Keine Anonymität
Dein Name muss im Unternehmensnamen deiner Einzelfirma zwingend enthalten sein. Lässt du dein Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen, kann dich damit jeder identifizieren – Anonymität ist somit ausgeschlossen.
Anerkennung deiner selbstständige Tätigkeit durch die Ausgleichskasse
Du musst von der Ausgleichskasse (SVA) des Kanton Aargau als selbstständig erwerbend anerkannt werden. Denn auf deine Einnahmen wirst du AHV/IV/EO-Beiträge entrichten. Mit der Gründung deiner Einzelunternehmung alleine bist du noch nicht offiziell als selbstständig erwerbend anerkannt. Dafür musst du dich bei der Ausgleichskasse als selbständig erwerbend mit einem Formular anmelden. Dies ist wichtig, damit du für deine lückenlose Altersvorsorge sorgen kannst und vermeidest damit Nachzahlungen und Verzugszinsen. Für die Anmeldung brauchst du zum Beispiel mehrere Kunden und musst nachweisen können, dass du nicht von jemand anderem direkt abhängig bist (Scheinselbstständigkeit). Die effektiven Anforderungen werden in jedem Einzelfall von der SVA Aargau geprüft.
Wichtig: Die Ausgleichskasse kann die AHV-rechtliche Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit erst vornehmen, wenn diese aktiv ausgeübt wird. Eine Einschätzung im Voraus ist nicht möglich.
Das heisst für dich in der Praxis: Du nimmst die Tätigkeit deiner Einzelunternehmung auf (Wichtig: Du verfügst über alle ggf. nötigen Bewilligungen) und meldest dich innert des ersten Jahres seit Aufnahme deiner Tätigkeit bei der SVA Aargau mit dem Formular an. Zusätzlich empfiehlt die SVA Aargau folgende Belege bereitzuhalten:
- Kundenverträge/Offerten (je zwei von verschiedenen Kundinnen und Kunden)
- Rechnungen oder Quittungen (je drei an verschiedene Kundinnen und Kunden)
- Zahlungseingänge (je drei von verschiedenen Kundinnen und Kunden)
- Geschäftskosten (Auslagen für Marketing und Werbung, Arbeitsmaterial etc.)
- Investiertes Eigenkapital (z. B. Anschaffungen von Material, Möbeln, Werkzeug)
- Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag der Geschäftsräume oder Transportmittel
- Vollmacht (falls ein Treuhandbüro beauftragt wurde)
Je mehr dieser Belege du hast, desto besser deine Chance, als selbstständig erwerbend eingestuft zu werden.
FAQs zur Gründung einer Einzelfirma
Mit der Gründung deiner Einzelunternehmung alleine bist du noch nicht offiziell als selbstständig erwerbend anerkannt. Du musst von der Ausgleichskasse (SVA) des Kanton Aargau als selbstständig erwerbend anerkannt werden. Denn auf deine Einnahmen wirst du AHV/IV/EO-Beiträge entrichten. Dafür musst du dich bei der Ausgleichskasse als selbständig erwerbend mit einem Formular anmelden. Dies ist wichtig, damit du für deine lückenlose Altersvorsorge sorgen kannst und vermeidest damit Nachzahlungen und Verzugszinsen. Für die Anmeldung brauchst du zum Beispiel mehrere Kunden und musst nachweisen können, dass du nicht von jemand anderem direkt abhängig bist (Scheinselbstständigkeit). Die effektiven Anforderungen werden in jedem Einzelfall geprüft.
Wichtig: Die Ausgleichskasse kann die AHV-rechtliche Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit erst vornehmen, wenn diese aktiv ausgeübt wird. Eine Anerkennung im Voraus ist nicht möglich.
Mehr Informationen erhältst du auf der Webseite des SVA Aargau und findest dort auch das Anmeldeformular:
Nein, eine Einzelfirma hat immer eine alleinige Geschäftsinhaberin bzw. einen alleinigen Inhaber.
Ja, das ist möglich. In dem Fall musst du die vorgeschriebenen Versicherungen gemäss BVG (Berufliches Vorsorgegesetz) und UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) abschliessen. Achtung: Auch für Löhne und Sozialbeiträge haftest du privat und unbeschränkt. Die Gründung einer GmbH oder AG macht deshalb Sinn, wenn du Angestellte hast.
Nein – anders als bei einer GmbH oder einer AG gibt es keinerlei Vorschriften bezüglich eines Mindestkapitals für die Unternehmensgründung. Das gilt auch, wenn du eine Einzelfirma gründen willst für den Nebenerwerb.
Wenn du eine Einzelfirma gründest, musst du nicht in die Berufliche Vorsorge (BVG) einzahlen. Doch wenn du vor deiner Gründung festangestellt warst, und dir bereits ein Guthaben in der zweiten Säule aufgebaut hast, dann hast du zwei Optionen:
- Du lässt dir deine bereits erwirtschafteten Vorsorgegelder bar auszahlen. Dafür musst du aber von der Ausgleichskasse als selbstständig anerkannt werden.
- Du lässt dieses Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überweisen.
Der Weg in die Selbstständigkeit ist meist nicht günstig und da stellt sich schnell die Frage, ob ein Vorbezug der Pensionskassengelder möglich ist.
Wann kann ich meine Pensionskassengelder beziehen?
- Ein Vorbezug ist nur möglich, wenn für die gründende Person der Beitritt in die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch ist. Das trifft grundsätzlich auf Personen mit Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften zu.
- Deine Selbstständigkeit muss von der kantonalen Ausgleichskasse anerkannt werden. Dafür brauchst du mehrere eigene Kunden, musst auf eigene Rechnung arbeiten, unabhängig sein und das wirtschaftliche Risiko der Arbeit tragen. Dafür brauchst du Belege.
Wie gehst du am besten vor?
- In einem ersten Schritt gründest du ein Einzelunternehmen und lässt dieses im Handelsregister eintragen.
- Melde dich bei der Ausgleichskasse an, falls du über die nötigen Belege verfügst (erste Kunden, Marketingmaterialien, ...). Bist du noch nicht so weit, dann hole die Anmeldung innerhalb eines Jahres nach.
- Als letzter Schritt beantragst du bei deiner Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) die Auszahlung des Kapitals. Je nach Pensionskasse möchte diese noch weitere Belege von dir. Diese Anmeldung muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgen.
Es ist sehr günstig, eine Einzelfirma zu gründen. Alles in allem liegen die Gründungskosten bei etwa 500 CHF.
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